Datenschützer versus Google Analytics
Datenschützer zielen darauf ab, den Einsatz von Google Analytics in Deutschland zu unterbieten und damit setzt sich derzeit auch die Politik auseinander.
Die „Zeit online“ berichtet, unterliegen immer mehr Datenschützer und Politiker dem Gedanken, dass die Nutzung von Google Analytics nach deutschem Recht nicht zulässig ist.
Doch wird da nicht das ein oder andere vergessen, den Google ist nicht der einzige Anbieter der Daten speichert. Zudem ist auch nicht bekannt wofür Google diese Daten nutz und zum anderen sind diese Daten auch erforderlich für AdSense undliefert somit auch Vorteile die für Werbetreibenden von hohem Interesse sind.
Aber letztendlich wird der Publisher zum Sündenbock und bekommt Bußgeldbeträge zugeschrieben, die einfach nur unglaublich hoch bemessen sind. Was soll das? Es wird so getan, als ob der Publisher der schlimmste Bösewicht ist – dabei will er eigentlich nur über seinen Traffic Bescheid wissen.
Ich vermute das hinter diesen Datenschützern Anwälte stecken, die keine Mandanten haben und täglich nur das Internet durchsuchen, um Abmahnungen zu versenden. Doch denken die Datenschützer auch mal an die Webmaster, denn wir müssen unsere Daten ja auch im Impressum angeben und somit können unsere persönlichen Daten auch missbraucht werden.
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Kleine Berichtigung Deines Artikels: Um Abmahnungen versenden zu können brauchen Anwälte Mandanten, die die Auftraggeber spielen. Für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen müssen das noch dazu Auftraggeber sein, die mit dem abgemahnten in direktem Wettbewerb stehen
ich bin schon länger umgestiegen auf Piwik und zufrienden damit.
@blogZicke: Piwik kannte ich noch nicht, schaut allerdings interessant aus. Um seine Zugriffszahlen etc. mit anderen Blogs oder Webseiten zu vergleichen, ist es meiner Meinung nach wichtig, das selbe Auswertungssystem zu verwenden. Jedes System liefert dir andere Werte, kannst du ja mal ausprobieren und solange Google Analytics nicht explizit verboten ist, werden es die meißten weiterhin nutzen.
@Shopper Blog, ich kenne das GUW und auch deine Aussage: “Für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen müssen das noch dazu Auftraggeber sein, die mit dem abgemahnten in direktem Wettbewerb stehen” aber wenn du eine “Marke” o.ä. erwähnst und diese Marke will das nicht, dann hast du schnell eine Abmahnung, weil du die Marke ohne deren Erlaubnis erwähnst und das Impressum muss immer aktuell sein lt. TMG
und das sind auch Gründe für Abmahnungen. Hat ja nicht immer gleich alles mit unlauteren Wettbewerb zu tun
Klar, aber ohne Auftraggeber geht gar nichts. Und das ist auch gut so. Bei den vielen mit wenig Arbeit versorgten Anwälten würden sich Homepagebetreiber sonst vor lauter Abmahnungen gar nicht mehr retten können.
Abgesehen davon hat das Gesetz mit Abmahnungen an Privatpersonen dürfen 150 zu bezahlende Euros nicht übersteigen auch schon einen netten Riegel vorgeschoben. Für 150 Euros wollen sehr viele Anwälte gar nicht mehr tätig werden
Das große Problem bei Google Analytics ist, dass die statistischen Daten einschließlich der kompletten IP-Adresse auch von Google verwertet werden (können).
Andere Besucherzähler/-statistiken wie bspw. chCounter geben diese Daten nicht nur nicht automatisch weiter, sondern ermöglichen auch einen Teil der IP-Adresse von der Speicherung auszuschließen.
Die Problematik, dass eine IP-Adresse Personen zugeordnet werden kann, besteht nun mal leider. Aus diesem Grunde, aber auch weil Google Analytics ein JavaScript ist und damit schon per se ungenau, scheidet das für meine Websites aus. Ich kann nur jedem empfehlen auf eine dem Persönlichkeitsrecht der Besucher gerecht werdenden Lösung umzusteigen, bevor vielleicht berechtigt rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden.